Anschnallpflicht jetzt auch am Taxisteuer
Sehr geehrte Fahrerinnen und Fahrer,
nachdem es in der Vergangenheit bei Unfällen mit Taxen immer wieder zu sehr schweren Verletzungen kam, wenn Taxifahrer nicht angeschnallt waren, hat der Gesetzgeber nun die Ausnahme von der Anschnallpflicht aufgehoben. Sie sind seit Ende Oktober verpflichtet, sich am Steuer anzuschnallen – unabhängig davon, ob weitere Personen in Ihrem Taxi sitzen oder nicht.
Bei Nichteinhalten der Anschnallpflicht droht ein Bußgeld von 30 Euro.
Fahrgäste fühlen sich nur dann wirklich sicher, wenn Taxifahrer alle Verkehrsvorschriften einhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der BZP-Homepage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Taxi Berlin