Auf Taxiständen kann direkt abgeschleppt werden

Ben Waldner 8. September 2014
Auf Taxiständen kann direkt abgeschleppt werden

Anwalt.de berichtete bereits im April 2014 davon, dass auf dem Taxistand Halteverbot besteht und ohne Vorwarnung abgeschleppt werden kann.

Tabuzone Taxistand: Abschleppen ohne Wartezeit

Nur ganz kurz, dachte sich vermutlich der Fahrer, als er seinen Bus am Taxistand abstellte. Eine Handynummer hatte er gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt. Trotzdem wurde es am Ende teuer. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) muss der selbständige Unternehmer die entstehenden Kosten für den Abschleppversuch der Behörden übernehmen. (…)

Danach sind Taxistände jederzeit für ankommende, abfahrende und bereitstehende Taxis freizuhalten. Eine Wartezeit vor Abschleppmaßnahmen muss dementsprechend nicht eingehalten werden. Früher waren Taxistände nur mit einem Parkverbot ausgeschildert. Danach war kurzzeitiges Halten ausdrücklich noch erlaubt, heute gilt das aber gerade nicht mehr.

Hier weiterlesen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/tabuzone-taxistand-abschleppen-ohne-wartezeit_058109.html
Urteil: (BVerwG, Urteil v. 09.04.2014, Az.: 3 C 5.13)