Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieser Zug ist nicht aufzuhalten: Der Anteil der digitalen Bahntaxi-Gutscheine wächst und wächst und der Bundesverband erschließt gemeinsam mit seinen Partnern immer weitere Bereiche für das einheitliche, digitale Bestell- und Abrechnungssystem TaBeA.
Zum März 2025 treten Änderungen in Kraft, über die wir Sie heute unterrichten wollen:
- Ab dem 3. März wird für den Einsatz eines Großraumfahrzeugs (ab 5 Fahrgästen) ein Großraumzuschlag von 10 EUR bezahlt.
- Der Kilometerpreis wird vereinheitlicht. Ab dem 3. März gilt der Kilometerpreis unabhängig davon, wie viele Fahrgäste im Fahrzeug sitzen und ob ein Großraumfahrzeug eingesetzt wird.
- Alle Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets werden ab dem 3. März mit 1,06 EUR netto pro gefahrenen Kilometer vergütet. Bitte nicht übersehen: Der Wert ist ein Netto-Wert, und er wird pro gefahrenem Kilometer bezahlt, also auch für die leere Rückfahrt. Der Wert entspricht ungefähr 2,45 EUR brutto besetzt.
- Im Pflichtfahrgebiet und unter 15 km Fahrtstrecke gilt weiterhin der Taxitarif.
- Von Zugbegleitern ausgegebene Taxigutscheine werden ab April 2025 ausnahmslos mit QR-Code ausgegeben. Diese sind digital einzulesen. Das Aufkleben von Gutscheinen im Kassenbon-Format für die Abrechnung fällt damit weg. Die Verarbeitung dieser Gutscheine entspricht genau der Verarbeitung von anderen digitalen Taxigutscheinen der Personenbahnhöfe mit QR-Code.
Weitere Informationen und Hinweise, wie Sie am digitalen Abrechnungssystem teilnehmen können, finden Sie unter www.bundesverband.taxi/bahnpartner
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Waldner
und das Team von Taxi Berlin