Der Bundesverband informiert: TaBeA Info 1/25 – Bahntaxi-Gutscheine – Änderungen zum März 2025

Taxi Berlin 27. Februar 2025
Der Bundesverband informiert: TaBeA Info 1/25 – Bahntaxi-Gutscheine – Änderungen zum März 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

dieser Zug ist nicht aufzuhalten: Der Anteil der digitalen Bahntaxi-Gutscheine wächst und wächst und der Bundesverband erschließt gemeinsam mit seinen Partnern immer weitere Bereiche für das einheitliche, digitale Bestell- und Abrechnungssystem TaBeA.

Zum März 2025 treten Änderungen in Kraft, über die wir Sie heute unterrichten wollen:

  • Ab dem 3. März wird für den Einsatz eines Großraumfahrzeugs (ab 5 Fahrgästen) ein Großraumzuschlag von 10 EUR bezahlt.
  • Der Kilometerpreis wird vereinheitlicht. Ab dem 3. März gilt der Kilometerpreis unabhängig davon, wie viele Fahrgäste im Fahrzeug sitzen und ob ein Großraumfahrzeug eingesetzt wird.
  • Alle Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets werden ab dem 3. März mit 1,06 EUR netto pro gefahrenen Kilometer vergütet. Bitte nicht übersehen: Der Wert ist ein Netto-Wert, und er wird pro gefahrenem Kilometer bezahlt, also auch für die leere Rückfahrt. Der Wert entspricht ungefähr 2,45 EUR brutto besetzt.
  • Im Pflichtfahrgebiet und unter 15 km Fahrtstrecke gilt weiterhin der Taxitarif.
  • Von Zugbegleitern ausgegebene Taxigutscheine werden ab April 2025 ausnahmslos mit QR-Code ausgegeben. Diese sind digital einzulesen. Das Aufkleben von Gutscheinen im Kassenbon-Format für die Abrechnung fällt damit weg. Die Verarbeitung dieser Gutscheine entspricht genau der Verarbeitung von anderen digitalen Taxigutscheinen der Personenbahnhöfe mit QR-Code.

Weitere Informationen und Hinweise, wie Sie am digitalen Abrechnungssystem teilnehmen können, finden Sie unter www.bundesverband.taxi/bahnpartner

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Waldner
und das Team von Taxi Berlin