Bereitstellung statischer und dynamischer Mobilitätsdaten

Taxi Berlin 3. Januar 2024
Bereitstellung statischer und dynamischer Mobilitätsdaten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches, vor allem aber gesundes Neues Jahr!

Bereits seit einiger Zeit besteht die im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unter §§ 3a, 3b, und 3c verankerte Pflicht zur Bereitstellung statischer und dynamischer Mobilitätsdaten. Sie gilt für alle Unternehmer und Vermittler. Einzelunternehmer sind von der Bereitstellungspflicht ausgenommen, wenn sie kein Fahrpersonal beschäftigen.

Das PBefG äußert sich hier zwar nicht eindeutig, aber die zum Gesetzentwurf vorgelegte Drucksache 29/26175 führt aus: „Einzelunternehmer ohne eigene Mitarbeiter und Soloselbstständige sind von der Übermittlungspflicht ausgenommen“. Als Soloselbstständiger können Sie Ihre Daten freiwillig übermitteln.

Taxi Berlin kann Ihnen diese Pflicht abnehmen! Hierfür müssen Sie uns lediglich zum sogenannten Erfüllungsgehilfen bestellen. Im Rahmen unseres Vertrages übernehmen wir für die Bereitstellung der Daten auch die Kosten für Sie!

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an unsere Fahrer- und Unternehmerbetreuung, am besten per E-Mail an fub@taxi-berlin.de.

Bitte denken Sie daran, dass bei den dynamischen Daten der Status „frei“ oder „besetzt“ mit übertragen wird. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie diesen immer korrekt eingeben. Bei Fehlangaben könnte es auch zu einem Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie kommen!

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Waldner
und das Team von Taxi Berlin