Im Schulungs- und Seminarraum des Taxi-Zentrums Berlin finden nicht nur Einführungskurse für neue Funkteilnehmer und VIP-B-Qualifikationsschulungen statt, sondern auch Informationsveranstaltungen für jedermann im Taxigewerbe.
Am 6. September moderierte Detlev Freutel, Vorsitzender des Taxiverbandes Berlin, Brandenburg e. V., ein Seminar zum Thema Verkehrsrecht. Alltagssituationen im Taxigeschäft, die immer wieder zu Konflikten im Straßenverkehr führen, wurden von zwei Fachleuten behandelt: Verkehrsrichter Karsten Parpart und Rechtsanwalt Daniel Herbst standen für alle Fragen aus dem Berufsalltag der anwesenden Fahrer und Unternehmer.
Ein Thema waren die sogenannten Dashcams, also im Fahrzeug installierte Kameras, die das Verkehrsgeschehen vor, hinter, neben und im Fahrzeug aufzeichnen können und im Fall eines juristischen Konflikts, etwa nach einem Unfall, als Beweismittel dienen sollen. Hier gab es in den letzten Jahren viele Meinungsverschiedenheiten zwischen Datenschützern, die die Privatsphäre der Fahrgäste in Gefahr sehen, und Gewerbevertretern, die ein Kameraverbot im Taxi als zu große Erleichterung für Straftäter betrachten. Die beiden Juristen stellten klar, dass Videoaufnahmen im Fahrzeug verboten sind, außen jedoch laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erlaubt und als Beweismittel vor Gericht heutzutage in der Regel anerkannt, allerdings nur ohne Tonaufzeichnung. Macht ein Unfallbetroffener seine Dashcam-Aufzeichnung gegenüber den aufnehmenden Polizeibeamten geltend, so müsse er allerdings damit rechnen, dass das Gerät vorläufig beschlagnahmt wird.
Zur Frage der Punkte in Flensburg und ab welchem „Kontostand“ einem Taxifahrer ernste Konsequenzen drohen, hieß es, dass mit dem vierten Punkt in der oft als „Verkehrssünderkartei“ bezeichneten Datenbank nicht nur der Entzug des P-Scheins, sondern auch Schwierigkeiten bei dessen Wiedererteilung bzw. Verlängerung drohen. Allerdings werde die vermeintliche Kartei immer etwas vereinfacht dargestellt. Es gebe beim Kraftfahrtbundesamt zwei große Datenbanken mit ähnlich klingenden Bezeichnungen. Jeder Verstoß, der mit mindestens 60 Euro Bußgeld geahndet wird, werde dort gespeichert.
Drittes großes Thema war das Telefonieren am Steuer. Dass dies nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt ist, obwohl die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen damit eine ähnliche ist wie durch ein in der Hand gehaltenes Gerät, ist schon lange bekannt und wird ebenso lange von vielen ignoriert. Das Verbot umfasst aber alle elektronischen Geräte und Kommunikationsmittel, also auch iPads, Tablets und Walkie-Talkies, also Handfunkgeräte, die mit einem einzigen Tastendruck bedient werden. Die Benutzung all dieser Geräte ist nur bei ausgeschaltetem Motor erlaubt, wobei es egal ist, ob man in einer Parklücke, vor einer geschlossenen Bahnschranke, an einer roten Ampel oder an einem Taxihalteplatz steht. Ein Motor, der aufgrund der Start-Stop-Automatik aus ist, weil man auf der Bremse steht, gilt nicht als abgeschaltet.
Die nächste Veranstaltung im Rahmen der Qualitätsoffensive findet am Montag, dem 23.9., um 15 Uhr statt – ebenfalls im Schulungs- und Seminarraum bei Taxi Berlin in der Persiusstraße 7.
Diesmal werden Fragen rund um das Thema P-Schein behandelt, und dazu wird ein ebenfalls bekannter Experte zur Verfügung stehen: Herr Mach, Leiter des Fahrerlaubnis-Referates der Führerscheinbehörde in der Puttkamerstraße.