Liebe Kolleginen udn Kollegen,
im gemeinsamen Bemühen, aus der gegenwärtigen Krise das Beste zu machen, hat Taxi Berlin eine Initiative auf den Weg gebracht, um mehr Kunden für Einkaufs- bzw. Botenfahrten zu gewinnen. Wenn die Gäste nicht zum Essen in die Restaurants oder zum Einkaufen in die Läden gehen dürfen, muss das Essen oder der Einkauf zu den Kunden gebracht werden. Den Bedarf erkennt man an der Überlastung bekannter Lieferdienste. Diese Lücke wollen wir mit Ihnen schließen.
Unter dem Motto „Taxi Berlin bringt Dein Lieblingsessen“ werben wir ab sofort aktiv für Essens-Lieferfahrten. Viele Kunden empfinden das Taxi als teuer, doch da für Materialfahrten die Tarifpflicht nicht gilt, können wir hier bei der Kundschaft mit Pauschalpreisen punkten. Wir haben für den Lieferservice eine Testphase mit drei Pauschalpreisklassen festgelegt:
12,50 Euro für Lieferungen bis 5 km
16,00 Euro für Lieferungen über 5 bis 8 Kilometer
20,00 Euro für Lieferungen über 8 bis 10 Kilometer
normaler Taxitarif bei Lieferungen über 10 km
Der Service läuft folgendermaßen ab:
- Kunde bestellt Essen und Restaurant bestellt Taxi
Der Kunde bestellt beim Restaurant oder Catering-Anbieter Essen mit Taxi-Lieferung.
Das Personal notiert die Adresse des Kunden. Das Restaurantpersonal teilt dem Kunden mit, dass zum Preis für das Essen der Pauschalpreis für die Taxi-Lieferung hinzukommt. Die Zentrale ermittelt die Entfernung vom Restaurant zum Kunden und legt die Pauschalpreisklasse fest. Das Restaurant bezahlt für den Taxi-Service nichts. Die Lieferung bezahlt der Kunde.
Das Restaurant bestellt bei der Zentrale unter Tel. 030 23 00 25 ein Taxi für die Lieferfahrt und nennt neben der Abholzeit und der Restaurantadresse auch die Lieferadresse des Kunden. Stattdessen kann das Personal dem Fahrer die Kundendaten auch bei Abholung der Lieferung schriftlich geben. Der Taxifahrer bekommt einen Funkauftrag mit dem Merkmal „Lieferfahrt Festpreis“ (LFFP) und fährt zum Restaurant.
Obwohl diese Aufträge von uns nach Möglichkeit als Vorbestellung zu einem festen Zeitpunkt vermittelt werden, ist mitunter keine minutengenaue Fertigstellung möglich, so dass Wartezeiten zu tolerieren sind.
- Der Taxifahrer holt das Essen im Restaurant ab und bringt es zum Kunden
Das in einer verschlussfesten Leih-Wärmebox verpackte Essen wird – zusammen mit der Rechnung für den Kunden – an den Fahrer übergeben. Er bringt beides zum Kunden und kassiert den Preis für das Essen gemäß dem Kassenbeleg und den Pauschalpreis für die Lieferung. Er händigt dem Kunden sowohl den Restaurant-Beleg als auch die Taxi-Quittung (mit 19 % USt) aus.
Da der Transport von Essen und anderen Gütern nicht dem Taxitarif für die Personenbeförderung unterliegt, können wir für den Lieferservice die vergünstigten Pauschalpreise anbieten. Der Pauschalpreis für einen Auftrag mit dem Merkmal „Lieferfahrt Festpreis“ ist mit den Restaurants vereinbart nicht verhandelbar. Jede „Lieferfahrt Festpreis“ wird deshalb von der Zentrale zunächst als Angebot vermittelt, so dass niemand verpflichtet ist, eine solche Fahrt anzunehmen. Wer einen solchen Auftrag annimmt, verpflichtet sich aber, ihn zum vorgegebenen Preis auszuführen.
Die Preise sind Bruttobeträge, enthalten also 19 % Mehrwertsteuer. Deshalb bekommt der Kunde mit dem Essen zusammen zwei Quittungen: eine für das Essen mit 7 % MwSt und eine Taxiquittung für die Lieferung zum Pauschalpreis mit 19 % MwSt.
- Der Taxifahrer bringt die Leihbox zurück und bezahlt
Der Taxifahrer fährt zurück zum Restaurant und übergibt die leere Box und das Geld des Kunden für das Essen. Die Rückfahrt ist im Pauschalpreis enthalten. Damit ist der Auftrag erledigt.
Der Taxifahrer ist verpflichtet, den Auftrag im Rahmen aller Möglichkeiten zuverlässig auszuführen und die nötigen Bemühungen zum Antreffen des Bestellers zu unternehmen. Bei Schwierigkeiten ist – wie bei jedem Funkauftrag – die Zentrale per Sprachwunsch zu kontaktieren. Für die Richtigkeit der Lieferung und die Qualität der Speisen ist der Gastronom verantwortlich. Da dem Taxifahrer kein Risiko für unverschuldete Fehlfahrten auferlegt werden kann, haftet bei Falschlieferungen o. ä., die das Restaurantpersonal verursacht hat, der Gastronom und muss ggf. eine Fehlfahrt-Pauschale in Höhe von 5,00 Euro an den Fahrer bezahlen. Falls das Restaurant das Geld für das Essen bereits bargeldlos vom Kunden erhalten hat und das Essen in einer Einwegverpackung ausliefern lässt, kann die Rückfahrt zum Restaurant in Absprache mit dem Restaurantpersonal ggf. entfallen.
Der Service beginnt am Dienstag, dem 14. April 2020 um 12:00 Uhr und steht unseren Kunden rund um die Uhr zur Verfügung. Das Merkmal „Lieferfahrt Festpreis“, das grundsätzlich mit einem von der Zentrale vorgegebenen Festpreis gekoppelt ist, wird pauschal für alle angeschlossenen Fahrer aktiviert. Ein Fahrer, der einen solchen angebotenen Auftrag nicht annehmen möchte, darf ihn ablehnen, ohne dass dies Konsequenzen hat. Fahrer, die an dem beschriebenen Service zum Pauschalpreis generell nicht teilnehmen möchten, werden gebeten, eine E-Mail an fub@taxi-berlin mit der Betreffzeile „keine Lieferfahrt Festpreis“ zu schicken und darin Name und Fahrernummer anzugeben.
In der Testphase wollen wir Erfahrungen sammeln und die Nachfrage beobachten, um einzelne Parameter dann noch genauer justieren zu können. Wir hoffen auf rege Beteiligung an den Essens-Lieferfahrten, denn damit können wir zeigen, dass das Taxigewerbe auch in Krisensituationen verlässlich und sogar systemrelevant ist! Parallel sind wir unter Hochdruck mit Gesprächen und Verhandlungen bemüht, weitere Auftraggeber, auch von staatlicher Seite, zu akquirieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Waldner und Ihr Team von Taxi Berlin