Seit dem 01.03.2020 sind folgende Bedingungen des BZP-Vertrages für Taxizentralen gültig:
Die nachfolgend abgebildeten Gutscheine gelten als Kostenübernahmeerklärung der DB AG zur Beförderung
von Reisenden auf der gesamten Fahrtstrecke für die benannte Anzahl von Personen. Auch bisher
verwendete Gutscheinversionen behalten ihre Gültigkeit und berechtigen zu denselben Leistungen.
Berechnung der gefahrenen Kilometer
❚ Innerhalb Pflichtfahrgebiet mit Taxameter
❚ Außerhalb Pflichtfahrgebiet mit den bekannten Vertragsdaten des Rahmenvertrages BZP
(siehe auch oben Preisanpassung)
❚ Änderungen auf den Taxigutscheinen machen diesen ungültig
❚ Andere Vordrucke (z.B. Verspätungsbescheinigung) gelten nicht als Kostenübernahmeerklärung
für Kundenfahrten und werden daher auch nicht bezahlt
Preisgestaltung außerhalb des Pflichtfahrgebietes
❚ 0,90 (bis 29.02.20: 0,87) Euro je gefahrenem Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
❚ Großraumtaxifahrten bei 5 oder mehr Reisenden 1,02 (bis 29.02.20: 1,00) Euro pro gefahrenem
Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Der Kunde erhält von Ihnen selbstverständlich keine Quittung, wenn die Fahrt auf Taxigutschein
abgerechnet wird.
Die Deutsche Bahn bedankt sich auf diesem Wege gleichzeitig für die gute Zusammenarbeit.
Diese Information als PDF erhalten Sie auch in unserem Downloadbereich
Weitere Informationen vom Bundesverband Taxi zu diesem Thema gibt es hier >>>