Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr

Taxi Berlin 19. November 2018
Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Seit dem 20.11.2018 ist die Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 30. Oktober 2018 gültig.

In §5 Wartezeit, Zuschläge 2) b) heißt es seit dem:

„bei Zahlung unter Inanspruchnahme des Gutschein- oder Rechnungssystems der Taxizentralen 1,50 Euro,“

Der Zuschlag von 1,50 € ist somit nur noch bei Coupon- und Rechnungsfahrten zu erheben.

Bei Fragen können Sie sich gern an die Fahrer- und Unternehmerbetreuung wenden: fub@taxi-berlin.de