10. Zahlungsarten und Belege

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Zur Inhaltsverzeichnis[/vc_column_text][vc_separator][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]In diesem Kapitel bitte Bilder der jeweiligen Karten und Coupons einfügen!

Bargeld ist für viele die beliebteste Art, bezahlt zu werden, da sie sehr sicher ist. Dennoch bieten wir als Dienstleister auch die bargeldlose Zahlung an, da sie mittlerweile eine normale Dienstleistung ist und die Kunden zu Recht diese von uns erwarten. Die einzelnen Zahlungsarten sind relativ schnell erklärt.

Wichtig ist sowohl bei Barzahlung, dass Sie die Quittungen und Belege korrekt und vollständig ausfüllen.

10.1. Der Unterschied zwischen Stadtfahrt, Umlandfahrt und Fernfahrt
Da Sie auf allen Belegen den Mehrwertsteuersatz (MwSt bzw. USt) eintragen oder ankreuzen müssen, ist es wichtig, für welche Fahrten 7 Prozent gelten und für welche Fahrten 19 Prozent.

Grundsätzlich: Bei der Steuer spielen Pflichtfahrgebiete keine Rolle, sondern Gemeindegrenzen.

Der Steuersatz von 7 Prozent gilt für die meisten „normalen Taxifahrten“, denn das sind Stadtfahrten und manchmal Umlandfahrten. Dazu zählen alle Fahrten innerhalb Berlins (oder innerhalb einer anderen Gemeinde), unabhängig von ihrer Länge (also auch stundenlange Stadtrundfahrten, wenn dabei das Gebiet der einen Gemeinde nicht verlassen wird) und alle Fahrten bis 50 Kilometer, egal durch wie viele Gemeinden.

Der Steuersatz von 19 Prozent gilt für Fernfahrten. Das sind Fahrten, die über 50 Kilometer lang sind und bei denen mindestens einmal eine Gemeindegrenze überquert wird.

Eine lange Stadtrundfahrt durch Berlin, bei der das Stadtgebiet nicht verlassen wird, ist also keine Fernfahrt und wird deshalb mit 7 % versteuert. Wird dabei aber eine kleine Abkürzung durch Großziethen genommen, ist es eine Fernfahrt, die mit 19 Prozent versteuert wird.

  • Eine 65 Kilometer lange Fahrt von Wannsee über Hermsdorf nach Rudow ist eine Stadtfahrt (7 Prozent MwSt).
  • Eine 40 Kilometer lange Fahrt von Wannsee über Kreuzberg zum Flughafen BER ist eine Umlandfahrt (7 Prozent MwSt).
  • Eine 55 Kilometer lange Fahrt von Wannsee über Reinickendorf zum Flughafen BER ist eine Fernfahrt, weil sie die Stadtgrenze quert und länger als 50 Kilometer ist (19 Prozent MwSt).

Sie müssen in der Regel keine Steuerbeträge ausrechnen, da die Taxiuhr immer den Brutto-Fahrpreis anzeigt, egal, wie viel Steuern sich der Staat hinterher davon genehmigt.

10.2. Barzahlung – welche Angaben müssen auf der Quittung stehen?
Bitte beachten Sie den Punkt „50 Euro Wechselgeld“ im Kapitel „Vertragswerk“.

Grundsätzlich: Jeder Fahrgast, der eine Taxifahrt bar bezahlt, hat Anspruch auf eine Quittung. Auf jeder Bar-Quittung müssen Sie folgende Angaben eintragen:

  • Datum (die Uhrzeit kann eingetragen werden, muss aber nicht)
  • Fahrstrecke, also von wo nach wo die Fahrt ging, möglichst mit Ortsteilen, auf Wunsch des Fahrgastes auch mit präziseren Angaben wie Straße, Hausnummer, Institution. Die Angabe „Stadtfahrt“ reicht nicht aus!
  • Fahrpreis
  • Mehrwertsteuersatz (im Normalfall 7 %, bei Fernfahrten und Materialfahrten 19 %)
  • Unterschrift des Taxifahrers

Außerdem muss die Quittung folgende Angaben enthalten, die zweckmäßigerweise bereits im Voraus draufstehen sollten:

  • Konzessionsnummer (kann man einstanzen lassen)
  • Stempel mit Name und Anschrift des Taxibetriebs (die Steuernummer muss nicht dabei stehen). Beim Ausfüllen der Quittung muss immer eine Durchschrift gefertigt werden. Das Original geben Sie dem Fahrgast, die Durchschrift muss der Taxiunternehmer für zehn Jahre bei seinen Steuerunterlagen aufbewahren.

Besonderheit: Bei Fernfahrten oder Stadtrundfahrten mit einem Fahrpreis von 250 Euro oder darüber reicht die Angabe des Steuersatzes nicht aus. Dann muss auch der Steuerbetrag eingetragen werden. Er lässt sich wie folgt errechnen:

  • bei einem Steuersatz von 7 % (z. B. Stadtrundfahrt): Fahrpreis mal 0,06542
  • bei einem Steuersatz von 19 % (Fernfahrt): Fahrpreis mal 0,15966.

Verwenden Sie bitte genau diese Faktoren! Die Steuer wird auf den Netto-Fahrpreis erhoben, nicht auf den Brutto-Fahrpreis. Bei einer Fernfahrt zu 1.000 Euro beträgt die Steuer nicht 190 Euro, sondern 159,66 Euro.

10.3. ec- und Kreditkarten
Grundsätzlich: Sie müssen beim Taxifahren immer ein funktionierendes Gerät zur Kartenannahme im Auto haben. Ist es defekt, so dürfen Sie keine Personen befördern, sondern nur Material transportieren.

Zur Annahme von ec-Karten (auch Debit-Karten genannt) und Kreditkarten gibt es heute zahlreiche verschiedene Systeme und Geräte. Sie müssen Sich in das Kartenabrechnungssystem Ihres Taxis ausführlich von Ihrem Taxibetrieb einweisen lassen.

Auch bei Kartenzahlung hat der Kunde einen Anspruch auf einen schriftlichen Beleg. Sollten Sie keinen ausdrucken können, weil der Drucker defekt oder das Papier alle ist, müssen Sie selbst einen Belegvordruck mit Durchschrift ausfüllen, den der Kunde ggf. unterschreiben muss. Das Original mit der Unterschrift müssen Sie behalten und dem Kunden die Durchschrift geben.

Ein Kunde, der mit Karte zahlt, bekommt vom Taxifahrer niemals Bargeld raus!

10.4. Kundenkarten
Bei Zahlung mit einer von Taxi Berlin ausgestellten Kundenkarte wird ein Zuschlag von 1,50 Euro auf der Taxiuhr gedrückt.

10.5. DB-Coupons und DB-QR-Coupons von der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn AG ist ein Kooperationspartner des deutschen Taxigewerbes, der viele lukrative Aufträge bringt: Wenn Bahnreisende zum Beispiel durch die Verspätung eines Fernzuges ihren Anschluss verpassen, und es war der letzte Regionalzug, gibt die Bahn ihnen unter Umständen einen Taxigutschein. Das sind häufig längere Fahrten.

Alle Informationen, die zu diesem Thema für Sie wichtig sind finden Sie unter: https://www.taxi-berlin.de/db-anleitung-vermittlung/

10.6. Andere Coupons, Gutscheine, Vouchers, Fahrschecks, Transportschein, Taxi Berlin Card
Die Begriffe in der Überschrift bezeichnen alle in etwa das gleiche: einen gedruckten Gutschein, den der Fahrgast von einer berechtigten Institution erhalten hat, mit dem er genau eine Taxifahrt bezahlen kann. Die Coupons sind in Größe, Aussehen und Layout ganz unterschiedlich. Der Stempel oder Aufdruck der Institution ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Coupons. Oft ist der Coupon nicht oder nur teilweise ausgefüllt. Dann müssen Sie alle notwendigen Angaben eintragen (wie bei der Barquittung), dazu möglicherweise eine Auftrags- oder Genehmigungsnummer aus dem Funkauftrag.

Eine Art des Coupons ist die Taxi Berlin Card (TBC), eine Pappkarte in Kreditkartengröße. Auf ihr kann ein Gültigkeitszeitraum aufgedruckt sein, außerdem ein Festpreis (FIX) oder ein Höchstpreis (MAX). Eine längere Taxifahrt kann der Fahrgast auch mit mehreren TBCs bezahlen. Sie dürfen ihm aber kein Bargeld als Wechselgeld auszahlen.

Jeder Coupon muss vom Fahrgast unterschrieben werden.

Sie behalten den Coupon und geben dem Fahrgast keinen Beleg. Nur falls der Coupon eine oder mehrere Durchschriften hat, geben Sie dem Fahrgast die Durchschriften. Das Original mit der Unterschrift braucht Ihr Taxibetrieb.

Bei Zahlung mit Coupon wird ein Zuschlag von 1,50 Euro auf der Taxiuhr gedrückt.

10.7. Mobile payment (taxi.eu-Payment) mit Auftrag
Mobile Payment ist das Bezahlen mit dem Mobiltelefon. Das können Fahrgäste, die in der App taxi.eu einen Online-Bezahldienst wie Paypal hinterlegt haben.

Wenn im Auftrag das Zahlungsmerkmal „taxi.eu-Payment“ angegeben ist, dann öffnen Sie am Ende der Fahrt in der Hauptmaske der Fahrer-App mit dem Button oben links das Quick-Button-Menü und drücken Sie auf „taxi.eu-Payment“. Geben Sie den Fahrpreis von der Taxiuhr ein (ohne Zuschlag) und warten Sie auf die Bestätigung, dass der Kunde bezahlt hat. Der zahlende Kunde muss nicht unbedingt der Fahrgast im Taxi sein. Es kann auch ein Auftraggeber sein, der mit seinem Smartphone im Büro sitzt und auf die Zahlungsaufforderung wartet.

Mobile payment (taxi.eu-Payment) ohne Auftrag
Ein Fahrgast, der die Voraussetzungen für taxi.eu-Payment erfüllt (siehe voriger Absatz), kann auch ohne Funkauftrag fragen, ob Sie diese Zahlungsart akzeptieren.

Am Ende der Fahrt ruft der Fahrgast auf seinem Smartphone den Zahlungsdienst auf und Sie wickeln gleichzeitig die Zahlung so ab wie im vorigen Absatz beschrieben. Allerdings braucht der Rechner eine Information, welcher Fahrgast in Ihrem Taxi sitzt, denn möglicherweise läuft der gleiche Vorgang zur gleichen Zeit noch an 20 anderen Orten auf der Welt ab, ohne dass der Rechner weiß, welcher der 20 Fahrgäste in welchem der 20 Taxen sitzt. Deshalb schickt der Rechner Ihnen nun einen Zahlencode in Ihre Fahrer-App, die Sie dem Fahrgast vorlesen müssen. Sobald er den Code bei sich eingibt, kann der Rechner den Kunden dem Zahlungsempfänger zuordnen und die Zahlung kommt zustande.

10.8. Rechnungsfahrt
Bei einer Rechnungsfahrt bezahlt der Fahrgast nicht selber. Die Tour wird durch Kostenträger übernommen. Deshalb kann eine Rechnungsfahrt nur als Funkauftrag vermittelt werden.

Wenn Sie einen Funkauftrag mit „Rechnungsfahrt“ bekommen, müssen Sie eine Quittung mit dem Vermerk „Rechnungsfahrt“ ausfüllen. Das Wichtigste dabei: Sie müssen den Auftraggeber und die Genehmigungsnummer aus dem Auftrag auf die Quittung schreiben.
Sie müssen am Ende der Fahrt den Fahrgast auf der Quittung unterschreiben lassen und danach den Preis an die Zentrale übermitteln. Dazu sehen Sie auf dem Display den gelben Button „Abschließen“ und geben Sie den Betrag einschließlich Zuschlag ein. Die Quittung bekommt Ihr Taxibetrieb.

10.9. Rechnungsfahrt ohne Beleg
Sie bekommen einen Auftrag mit dem Merkmal Rechnungsfahrt ohne Beleg, bei dem immer auch das Fahrziel angegeben ist, und tun alles genau so wie bei der Rechnungsfahrt im vorigen Abschnitt – mit einem Unterschied: Sie lassen den Fahrgast am Fahrziel sofort aussteigen. Er unterschreibt die Quittung nicht.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_btn title=“9. Fehlfahrt“ link=“url:https%3A%2F%2Fwww.taxi-berlin.de%2Fnews%2Fschulung%2F9-fehlfahrt%2F|title:2.%20Zugangsdaten“][vc_btn title=“11. Punktesystem und Vorvermittlung“ link=“url:https%3A%2F%2Fwww.taxi-berlin.de%2Fnews%2Fschulung%2F11-punktesystem-und-vorvermittlung%2F|title:2.%20Zugangsdaten“][/vc_column][/vc_row]