Laut Spiegel Online wurde neben Wundercar nun auch das Ridesharing Angebot UberPOP in Hamburg endgültig verboten. Wieso die Behörden in Berlin und den anderen Bundesländern nicht eingreifen, ist fraglich.
Dazu hat nach Informationen von Spiegel Online die Hamburger Verkehrsbehörde Uber am Dienstag den 22.7.2014 eine entsprechende Untersagungsverfügung zugestellt.
Es handelt sich jedoch lediglich um die Personenbeförderung mit dem Privatauto durch Privatpersonen. Nicht jedoch über den ebenfalls fraglichen Service UberBlack, also die Personenbeförderung mit gewerblichen Mietwagen- Firmen.
Spiegel Online schreib dazu:
Taxifahrer hassen die Konkurrenz durch Uber, jetzt will die Stadt Hamburg den kalifornischen Dienst stoppen. Die Verkehrsbehörde bezeichnet dessen App als „nicht legal“. Privatleute, die sich dem Verbot widersetzen, riskieren hohe Strafen.
Von offizieller Seite hieß es zum UberPOP Verbot:
„Unserer Einschätzung nach handelt es sich deshalb bei dem Dienst Uber Pop eindeutig um nicht genehmigte Personenbeförderungen“, sagte ein Behördensprecher dazu manager magazin online. Er fügte hinzu: „Uber Pop ist nicht legal.“
Zuletzt hieß es, laut Spiegel Online, dass die Verkehrsminister der Länder, das Thema in der nächsten Verkehrsministerkonferenz Anfang Oktober 2014 prominent auf die Tagesordnung setzen werden. So fordert der NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) dem Bericht zufolge eine bundesgesetzliche Regelung. Der bayrische Ressortchef in Sachen Verkehr wird deutlicher: „Angebote wie UberPop sind illegal, da sie gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen.“ Nach Angaben des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) sind die Länder in der Pflicht, wenn es um die Kontrolle der Anbieter geht.
Dies war das Ergebnis der Taxidemo vom 11.6., an dem zahlreiche Kollegen für Erhaltung und Durchsetzung einer fairen Gesetzgebung demonstriert hatten.
Bereits Anfang Juli wurde bekannt, dass dem Chauffeurdienst ein Verbot in der Hansestadt droht. “Nach dem Auftritt der Firma ist klar, dass es sich bei UberPop um eine gewerbliche und entgeltliche Personenbeförderung handelt, die der Genehmigung bedarf”, so eine Sprecherin der Gewerbeaufsicht. “Weder Uber noch die Fahrer haben diese Genehmigungen.”
Im Zuge der Facebook- Anzeigen von Uber für den Service UberPOP, gab es bereits heftige Reaktionen von Fahrer- als auch von Kundenseite. Ob Uber also am Ende wirklich so erfolgreich ist, wie in den Medien behauptet, sei dahin gestellt. Zumindest verfügt Uber über eine immense finanzielle Unterstützung durch Google und etwa der Investment Bank Goldman Sachs. Daher wurde das Unternehmen zuletzt auf 17 Milliarden Dollar bewerten.
Fest steht, dass aus diesem Fond weltweit Lobbyarbeit betrieben wird. Dieses hat das in San Francisco ansässige Unternehmen auch nötig. Schließlich hat Uber mit ständigen Verboten zu kämpfen. So ist beispielsweise weder Uber noch der US- Konkurrent Lyft in Las Vegas aktiv. Zuletzt wurde bekannt, dass Uber wahrscheinlich in Seoul verboten wird, da es eine „unfaire Konkurrenz für Taxifahrer“ darstellt.